13-12-2010, 18:47
Das Urteil hat wegen BSG - B 4 AS 78/10 R - (liegt noch nicht in Volltext vor - jedoch LSG Baden-Württemberg - L 7 AS 5458/09 - ) möglicherweise eine weitreichende Wirkung: Falls die Beschwerde zum BGH eingereicht wird, dann erhält die Väterhasserin Hahne eine Steilvorlage, um geringverdienende und arbeitslose Väter noch mehr zu schikanieren, sprich die Anwendung von §11,Abs.7. SGB II einzuschränken, so dass für Arbeitslose ein neuer Schuldturm entsteht. Es könnten geringverdienende oder arbeitslose, ALGII-beziehende Väter in sinnlose Unterhaltsverfahren getrieben werden, die natürlich dann anders ausgehen, als bei dieser Mutti.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #