Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Düsseldorf II-8 UF 46/10 vom 9.6.2010: Einkommen für Kindesunterhalt zu niedrig
#4
Zur Erläuterung: §11 SGB II regelt, was als eigenes Einkommen zählt und was nicht, wenn man ALG 2 beantragt. Unter Absatz 7 steht, dass

"Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag"

nicht als Einkommen zählen. Das hat natürlich zur Folge, dass beispielsweise ein Pflichtiger 1000 EUR verdient, an zwei Kinder 600 EUR Unterhalt zu zahlen hat und dann zur ARGE gehen könnte. Schliesslich stehen ihm nach obigem Abs. 7 nur 400 EUR zur Verfügung, womit er einen Teilbetrag des ALG 2 - Satzes beantragen könnte.

Das passt den Richtern natürlich gar nicht und so suchen sie eilig nach den üblichen juristischen Verdrehungen und halbseidenen Tricks, um so etwas zu verhindern. Schliesslich will der Staat zwar irre hohe Unterhaltssätze, aber er will auf keinen Fall irgendwelche Folgen dieses erzwungenen Raubzuges an Unterhaltspflichtigen mittragen. Das war eines der wenig überraschenden Ergebnisse des obigen Verfahrens, denn die Pflichtige hat teilweise ALG 2 bezogen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Düsseldorf II-8 UF 46/10 vom 9.6.2010: Einkommen für Kindesunterhalt zu niedrig - von p__ - 13-12-2010, 20:31

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Köln vom 15.6.2010: Voller Kindesunterhalt trotz Auslandsaufenthalt des Kindes p__ 11 34.492 23-09-2019, 18:25
Letzter Beitrag: Wiederankläger
  OLG Hamm Kindesunterhalt fiktives Einkommen, Sprachkenntnisse II-2 UF 8/10 Camper1955 2 6.948 27-02-2011, 17:56
Letzter Beitrag: Camper1955
  BGH vom 2. Juni 2010 - XII ZR 160/08 zum Splittingvorteil bei Kindesunterhalt p__ 1 4.275 30-08-2010, 09:44
Letzter Beitrag: beppo
  OLG Düsseldorf II-7 UF 33/08: Tabellen und nicht Zahlbeträge beim Kindesunterhalt p__ 11 16.076 19-08-2009, 17:39
Letzter Beitrag: Bluter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste