13-12-2010, 20:50
Wenn §11 Abs. 7 vollends gekippt wird, wofür obiges Urteil eine Steilvorlage bildet (es behauptet einfach, der Satz wäre "anders gemeint"), dann ist Unterhalt noch stärker Privatsache. Der Staat rechnet dann immer so, als würde gezahlter Unterhalt dem Zahler nach wie vor zur freien Verfügung stehen. Einfacher geht es wohl nicht, Geld ex nihilo zu erschaffen.