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OLG Düsseldorf II-8 UF 46/10 vom 9.6.2010: Einkommen für Kindesunterhalt zu niedrig
#8
(13-12-2010, 21:00)beppo schrieb: Ja, aber das BSG-Urteil geht doch gerade in die entgegengesetzte Richtung.
Ja - allerdings für bereits bestehende Titel. Insofern eine erfreuliche Klärung der Situation. Dies beschreibt p oben, wenn das Einkommen nach Begleichung der Unterhaltstitel nicht mehr für den eigenen sozialrechtlichen Bedarf ausreicht.

Wenn jedoch das OLG - Düsselbande als Leitsatz postuliert ....
Zitat:Leitsätze: Für den Fall noch zu titulierenden Unterhalts führt § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II nicht zu einer Ausweitung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.
.... dann führt das evtl. für "noch entstehende" Titel ( der monatlich hinzukommenden, zum Unterhaltsschuldnerdasein gezwungener junger Väter) zu einer fatalen Konsequenz: Das Fröilein Hahne wird behaupten, ha,ha, ein fiktiver Titel könne nur entstehen, wenn eine ha,ha, schuldhafte Verletzung der Erwerbsobliegenheit vorläge, ha,ha, .... und schwups wird die ARGE wieder behaupten, 1. der Vater habe sich freiwillig und vorwerfbar "entreichert" [= es wird so getan, als habe er das Einkommen verfügbar] und überdies 2. könne man "Strafzahlungen" aus schuldhaftem Verhalten, wie etwa Knöllchen ja auch nicht vom Einkommen abziehen [= es wird so getan, als habe er das Einkommen verfügbar].

Dann schließt sich der Kreis: Die Jobcenter fordern Väter auf, keinen neuen Unterhalt zu titulieren, da sie nicht leistungsfähig seien - die Väter werden vom FamG trotzdem standrechtlich verurteilt - die Jobcenter verweigern die Einkommensanrechnung - es laufen Schulden auf - es folgt die Insolvenz - und der Staat ist fein raus, wenn das Kind nicht bereits im Mutterhaushalt Sozialleistungen erhält und sie dort auch wegen dem Einkommen der Mutter nicht erhalten kann.

Ich finde halt: Dieses OLG-Urteil "riecht". Es war schon öfters so, dass anhand solcher "Mutti-Urteile" neue höchstrichterliche Rechtsprechung entstand, die im wahren Leben überwiegend Väter trifft. Ich wünsche, dass ich mich irre. ;-)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: OLG Düsseldorf II-8 UF 46/10 vom 9.6.2010: Einkommen für Kindesunterhalt zu niedrig - von sorglos - 14-12-2010, 03:29

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