15-12-2010, 12:38
(14-12-2010, 11:35)borni schrieb: Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze wird im Bundesrat in diesem Jahr wohl keine Mehrheit finden:
Was ist eigentlich jetzt davon zu halten:
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend neu festzusetzen.
Sollte der Gesetzgeber allerdings seiner Pflicht zur Neuregelung bis zum 31. Dezember 2010 nicht nachgekommen sein, wäre ein pflichtwidrig später
erlassenes Gesetz schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...0-005.html
Somit verstößt die Regierung wieder einmal gegen das GG?