15-12-2010, 16:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-12-2010, 16:54 von gleichgesinnter.)
Und beim VAMV haben die den Schuss auch nicht mehr gehört:
Soso, und Unterhaltsverpflichtete müssen keinen Unterhalt bezahlen und auch nicht in Form gesteigerter Erwerbsobligenheit und bei zu wenig Gehalt mit "fiktiven" Einkommen alles für das nicht bei ihnen lebende Kind tun?
Kassieren und dann den letzten Cent "teilen" ist auch ne Art zu sagen das es so einfacher ist, aber man muss es nur richtig formulieren.
Nein? Mussten sie keine 13%ige Erhöhung der KU Sätze zum 01.Januar 2010 verkraften ohne Selbstbehaltsanpassung der seit 2005 gleich geblieben ist? Aber sowas wäre ja ein Frevel zu offenbaren, nicht wahr?
Tja, wer den Hals nicht voll genug kriegt und merkt, das die KU Sätze mittlerweile viel zu hoch sind und diese Seite der Zitrone nicht mehr ausquetschbar ist, der muss natürlich versuchen, das die andere Seite nicht noch mehr zusammengequetscht wird und der Selbstbehalt so bleibt. Verpflichtete Väter ja nichts gönnen, ist schon richtig. Alles für die Kinder und ihre Alleinerziehenden Mütter, die Väter dürfen verrecken. Aber das Sprichwort der Kuh, die Milch gibt, kennen die Feministenvereine sicher noch nicht, was aber bald so sein wird.
Selbst die Düsseldorfer Richter merken, das die letzte Erhöhung von 13% des KU den Bogen weit überspannt hat und wollen nun an anderer Seite "fiktiv" etwas Spannung aus der Sache nehmen, was aber sowieso nur Makulatur ist denn der neue Selbstbehalt wird sowieso überall durch "fiktive" Einkkommen unterwandert.
Nicht logisch nachvollziehen? Na klar, wenn man die Fakten so zurechtdreht wie man will dann kommen natürlich solche verdrehten Forderungen heraus. Wer aber das ganze Bild zieht, wird verstehen, das die Anhebung des Selbstbehalts um 50 Euro noch zu wenig ist wenn man die vorherige 13%ige Erhöhung der KU Sätze im Verglaich heranzieht. Aber das wird natürlich unterschlagen in der Hoffnung, das es keiner merkt.
Berlusconi ist gegen den VAMV ein lupenreiner Vorzeigepolitiker...
gleichgesinnter
Zitat:90 % der Kinder in Einelternfamilien leben bei ihren Müttern. Diese sind verpflichtet, auch ihren letzten Cent mit den Kindern zu teilen.
Soso, und Unterhaltsverpflichtete müssen keinen Unterhalt bezahlen und auch nicht in Form gesteigerter Erwerbsobligenheit und bei zu wenig Gehalt mit "fiktiven" Einkommen alles für das nicht bei ihnen lebende Kind tun?
Kassieren und dann den letzten Cent "teilen" ist auch ne Art zu sagen das es so einfacher ist, aber man muss es nur richtig formulieren.
Zitat:Gleiches gilt nicht für 90 % der Väter, denn die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf sehen 2011 keinen Anpassungsbedarf der Kindesunterhaltsbeträge. Angepasst wurde lediglich der Selbstbehalt der erwerbstätigen Väter und zwar von 900 € auf 950 € im Monat.
Nein? Mussten sie keine 13%ige Erhöhung der KU Sätze zum 01.Januar 2010 verkraften ohne Selbstbehaltsanpassung der seit 2005 gleich geblieben ist? Aber sowas wäre ja ein Frevel zu offenbaren, nicht wahr?
Zitat:Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV Bundesverband warnte am 1.12.2010 vor den Folgen der neuen Regelung: „In Zeiten von steigender Kinderarmut die Unterhaltsverpflichteten zu entlasten ist politisch betrachtet ein völlig falsches Signal. Der Kinderunterhalts ist nicht bedarfsdeckend und ein Anstieg der Mangelfälle geht immer auch zu Lasten der Mütter.“
Tja, wer den Hals nicht voll genug kriegt und merkt, das die KU Sätze mittlerweile viel zu hoch sind und diese Seite der Zitrone nicht mehr ausquetschbar ist, der muss natürlich versuchen, das die andere Seite nicht noch mehr zusammengequetscht wird und der Selbstbehalt so bleibt. Verpflichtete Väter ja nichts gönnen, ist schon richtig. Alles für die Kinder und ihre Alleinerziehenden Mütter, die Väter dürfen verrecken. Aber das Sprichwort der Kuh, die Milch gibt, kennen die Feministenvereine sicher noch nicht, was aber bald so sein wird.
Zitat:Hintergrund:
Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweite Richtlinie für die Zahlung von Kinderunterhalt. Der Bedarf von Kindern ist im untersten Bereich durch den Mindestunterhalt festgelegt. Dieser korrespondiert mit dem sozial- und steuerrechtlichen Existenzminimum. Da sich im SGB II der Kinderregelsatz nicht erhöht, ist auch keine Erhöhung der Unterhaltstabelle in der Düsseldorfer Tabelle vorgesehen.
Selbst die Düsseldorfer Richter merken, das die letzte Erhöhung von 13% des KU den Bogen weit überspannt hat und wollen nun an anderer Seite "fiktiv" etwas Spannung aus der Sache nehmen, was aber sowieso nur Makulatur ist denn der neue Selbstbehalt wird sowieso überall durch "fiktive" Einkkommen unterwandert.
Zitat:Warum der Selbstbehalt jetzt bei den Erwerbstätigen erhöht wird, lässt sich nicht logisch nachvollziehen, da im SGB II der Regelsatz für Erwachsene zwar um 5 Euro angehoben wird, der Selbstbehalt der nicht Erwerbstätigen aber gleich bleibt. Durch die Erhöhung des Selbstbehalts bei den erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten verstärkt sich die Schieflage zum Nachteil der Einelternfamilien.
Nicht logisch nachvollziehen? Na klar, wenn man die Fakten so zurechtdreht wie man will dann kommen natürlich solche verdrehten Forderungen heraus. Wer aber das ganze Bild zieht, wird verstehen, das die Anhebung des Selbstbehalts um 50 Euro noch zu wenig ist wenn man die vorherige 13%ige Erhöhung der KU Sätze im Verglaich heranzieht. Aber das wird natürlich unterschlagen in der Hoffnung, das es keiner merkt.
Berlusconi ist gegen den VAMV ein lupenreiner Vorzeigepolitiker...
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum