15-12-2010, 21:56
(15-12-2010, 16:51)gleichgesinnter schrieb: die vorherige 13%ige Erhöhung der KU Sätze im Verglaich heranzieht. Aber das wird natürlich unterschlagen in der Hoffnung, das es keiner merkt.
Die Erhöhung aus Sicht der Unterhaltsberechtigten war sogar noch höher wie 13%. Denn das Kindergeld wurde auch noch erhöht, die Hälfte dieser Erhöhung kommt auf den Unterhalt noch oben drauf.