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Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ...
#2
(17-12-2010, 00:47)Supulanul schrieb: -Jugendamt?
Erst wenn die Vaterschaft festgestellt wurde. Sonst auf nix anderes antworten. Bleib ganz freundlich. Mich wundert, dass Rechtsanwältin BU nicht erwähnt. TU kommt natürlich nicht in Frage, da nicht verheiratet gewesen.

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RE: Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ... - von blue - 17-12-2010, 07:31

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