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Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ...
#3
ich würde auch erst den vaterschaftstest abwarten und dies genauso kommunizieren.

entgegen meinen vorredner würde ich zu einem frühen zeitpunkt eigenständig und auf hilfesuchende art zum jugendamt gehen, z.b. mal über den vaterschaftstest informieren und was auf dich zukommt.
wenn du erst hingehst, wenn deine ex schon die fäden in der hand hat und allen ihre sicht geschildert hat, bist du im nachteil.
wenn du hingegen von anfang an interesse zeigst, kann dir das langfristig viel nutzen.
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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RE: Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ... - von seeelig - 17-12-2010, 08:57

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