17-12-2010, 09:35
(17-12-2010, 08:57)seeelig schrieb: wenn deine ex schon die fäden in der hand hat und allen ihre sicht geschildert hat, bist du im nachteil.
Die Vaterschaftsfeststellung hängt nicht von Sichtweisen ab. Wenn in der Empfängniszeit ein Mann der Frau "beigewohnt" hat, ist er der Vater. So das Gesetz. Sollten es mehrere gewesen sein, ist das nicht eindeutig. Für den Fall gibt es heute eindeutige Tests.
(17-12-2010, 08:57)seeelig schrieb: wenn du hingegen von anfang an interesse zeigst, kann dir das langfristig viel nutzen.
Könnte aber auch als Anerkenntnis gesehen werden. Wenn ich mich kümmere habe ich damit zu tun.
Meine Antwort auf die Anfrage der Anwältin liefe darauf hinaus: Ich bin sehr überrascht von dieser Anfrage. Aus dem abweisenden Verhalten der Mutter habe ich geschlossen, dass sie einen anderen Freund hat und mit ihm dieses Kind hat. Wenn es sich um mein Kind handelt, wäre ein anderes Verhalten der Mutter mir gegenüber angemessen gewesen ...