30-12-2010, 07:48
Hallo erstmal!
Ich hab schon einiges bei euch mitgelesen und finde es erschreckend, wie viele von euch man als rechtlich geschädigt ansehen kann/muss.
Ich selbst war vor vielen Jahren selbst in einer Scheidungs-/Trennungssituation und muss im Nachhinein doch feststellen, dass ich wohl noch recht gut, zumindest finanziell, aus der Sache herausgekommen bin. Vergleich - Einmalzahlung von 30000 DM (es waren bereits ca. 17.000,- Schulden aufgelaufen), kein Versorgungsausgleich, Unterhaltsausschluss für die Zukunft, auch für den Notbedarf. KU war, außer der Höhe, für mich nie ein Thema.
-
Nun zu dem genannten Urteil.
Grundsätzlich finde ich es absolut in Ordnung, dass dem leiblichen Vater zumindest ein Umgangsrecht, besser ein gemeinsames Sorgerecht, von Rechts wegen her eingeräumt werden soll.
In diesem konkreten Fall halte ich dies jedoch für bedenklich.
Worum geht es hier?
M. E. geht es nicht um die Kinder, sondern einzig und allein um egoistische Motive des Vaters.
Er ist abgelehnter Asylbewerber und hat hier die Möglichkeit erkannt, über die Schiene "Umgang mit Kindern" ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken.
Die Kinder werden hier als reines Mittel zum Zweck eingesetzt. Es geht nicht um deren Interessen, sondern um die persönlichen Interessen des Vaters.
Ginge es dem biologischen Vater hier tatsächlich um die Kinder, dann hätte er doch wohl die Vaterschaft angefochten und seine eigene anerkannt.
Die Rechte aus einer genetischen Verwandschaft einzufordern gleichzeitig aber keinerlei Pflichten zu übernehmen und diese einem Dritten aufzubürden, halte ich persönlich für äußerst egoistisch.
Ich hab schon einiges bei euch mitgelesen und finde es erschreckend, wie viele von euch man als rechtlich geschädigt ansehen kann/muss.
Ich selbst war vor vielen Jahren selbst in einer Scheidungs-/Trennungssituation und muss im Nachhinein doch feststellen, dass ich wohl noch recht gut, zumindest finanziell, aus der Sache herausgekommen bin. Vergleich - Einmalzahlung von 30000 DM (es waren bereits ca. 17.000,- Schulden aufgelaufen), kein Versorgungsausgleich, Unterhaltsausschluss für die Zukunft, auch für den Notbedarf. KU war, außer der Höhe, für mich nie ein Thema.
-
Nun zu dem genannten Urteil.
Grundsätzlich finde ich es absolut in Ordnung, dass dem leiblichen Vater zumindest ein Umgangsrecht, besser ein gemeinsames Sorgerecht, von Rechts wegen her eingeräumt werden soll.
In diesem konkreten Fall halte ich dies jedoch für bedenklich.
Worum geht es hier?
M. E. geht es nicht um die Kinder, sondern einzig und allein um egoistische Motive des Vaters.
Er ist abgelehnter Asylbewerber und hat hier die Möglichkeit erkannt, über die Schiene "Umgang mit Kindern" ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken.
Die Kinder werden hier als reines Mittel zum Zweck eingesetzt. Es geht nicht um deren Interessen, sondern um die persönlichen Interessen des Vaters.
Ginge es dem biologischen Vater hier tatsächlich um die Kinder, dann hätte er doch wohl die Vaterschaft angefochten und seine eigene anerkannt.
Die Rechte aus einer genetischen Verwandschaft einzufordern gleichzeitig aber keinerlei Pflichten zu übernehmen und diese einem Dritten aufzubürden, halte ich persönlich für äußerst egoistisch.