30-12-2010, 10:52
Moin Eifelaner.
Kennst du ihn, oder hast du das so in einer Zeitung gelesen?
2. Seit wann ergibt sich aus einem Umgangsrecht ein Bleiberecht?
3. Und selbst wenn, bei Müttern ist das Gang und Gebe, warum also nicht auch für Väter?
Und selbst wenn. Was spricht aus deiner Sicht gegen das "persönliche Interesse" seine Kinder zu sehen?
Hältst du dein Interesse deine Kinder zu sehen auch für nichtig?
Im übrigen macht das die deutsche Propaganda genauso, die ihm vorwirft, dass er sein nicht vorhandenes Umgangsrecht nicht genutzt hätte!
Dieser Vater hat aber noch nicht mal die 2 Minimalrechte, die Vater sonst hat, nämlich Umgang wahrzunehmen und Unterhalt zu bezahlen.
Für Väter gilt nämlich das genaue Gegenteil, von dem was du dir hast einreden lassen:
Nur Pflichten aber keinerlei Rechte.
Insofern finde ich es äußerst bedenklich, dass selbst du, der das Familienrechtsunwesen in Deutschland ja schon mal erschnuppern durfte, so blind auf derart plumpe Propaganda rein fällst.
(30-12-2010, 07:48)Eifelaner schrieb: In diesem konkreten Fall halte ich dies jedoch für bedenklich.Wie kommst du darauf, bzw. woher weißt du das?
Worum geht es hier?
M. E. geht es nicht um die Kinder, sondern einzig und allein um egoistische Motive des Vaters.
Kennst du ihn, oder hast du das so in einer Zeitung gelesen?
Zitat:Er ist abgelehnter Asylbewerber und hat hier die Möglichkeit erkannt, über die Schiene "Umgang mit Kindern" ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken.1. Er ist nicht in Deutschland, sondern in Spanien.
2. Seit wann ergibt sich aus einem Umgangsrecht ein Bleiberecht?
3. Und selbst wenn, bei Müttern ist das Gang und Gebe, warum also nicht auch für Väter?
Zitat:Die Kinder werden hier als reines Mittel zum Zweck eingesetzt. Es geht nicht um deren Interessen, sondern um die persönlichen Interessen des Vaters.Wie kommst du darauf, bzw. woher weißt du das?
Und selbst wenn. Was spricht aus deiner Sicht gegen das "persönliche Interesse" seine Kinder zu sehen?
Hältst du dein Interesse deine Kinder zu sehen auch für nichtig?
Zitat:Ginge es dem biologischen Vater hier tatsächlich um die Kinder, dann hätte er doch wohl die Vaterschaft angefochten und seine eigene anerkannt.Nicht mal dazu hat er als "nur" biologischer Vater gegenüber dem nicht verwandten "juristischen" Vater das Recht. Warum machst du ihm also die miserablen deutschen Gesetze zum Vorwurf.
Im übrigen macht das die deutsche Propaganda genauso, die ihm vorwirft, dass er sein nicht vorhandenes Umgangsrecht nicht genutzt hätte!
Zitat:Die Rechte aus einer genetischen Verwandtschaft einzufordern gleichzeitig aber keinerlei Pflichten zu übernehmen und diese einem Dritten aufzubürden, halte ich persönlich für äußerst egoistisch.Um eine irgendwie geartete Pflicht zu übernehmen, braucht man erstmal das Recht dazu.
Dieser Vater hat aber noch nicht mal die 2 Minimalrechte, die Vater sonst hat, nämlich Umgang wahrzunehmen und Unterhalt zu bezahlen.
Für Väter gilt nämlich das genaue Gegenteil, von dem was du dir hast einreden lassen:
Nur Pflichten aber keinerlei Rechte.
Insofern finde ich es äußerst bedenklich, dass selbst du, der das Familienrechtsunwesen in Deutschland ja schon mal erschnuppern durfte, so blind auf derart plumpe Propaganda rein fällst.