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Gütertrennung! Und dann rechtlos?
#6
Alles was nachweisbar deins ist,bleibt deins.
Und wenn du ihr nachweisbar etwas geliehen hast, muss sie es dir zurück geben, nur wenn du dein Eigentum nicht nachweisen kannst, geht man davon aus, dass es dem gehört, der es in seinem Besitz hat.

Und auch wenn ich selbst auch in diese Falle getreten und darüber nicht allzu froh bin, wüßte ich nicht, wie ich aus juristischer Sicht daran könnte.

Vertrauen gehabt, rein gefallen.
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RE: Gütertrennung! Und dann rechtlos? - von beppo - 30-12-2010, 14:44

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