(30-12-2010, 07:48)Eifelaner schrieb: Grundsätzlich finde ich es absolut in Ordnung, dass dem leiblichen Vater zumindest ein Umgangsrecht, besser ein gemeinsames Sorgerecht, von Rechts wegen her eingeräumt werden soll.Das ist rassistischer Quatsch, den du hier nachplapperst. Der Kern des Urteil besteht genau darin, dass die "Interessen der Kinder" von der deutschen Rechtsprechung nicht angemessen berücksichtigt wurden und grundsätzlich eine Familiengemeinschaft (auch noch aufzubauende, weil der Vater wegen dem Verhalten der Mutter dazu keine Chance hatte) zwischen den Kindern und ihrem leiblichen Vater anerkannt wurde.
In diesem konkreten Fall halte ich dies jedoch für bedenklich.
Worum geht es hier?
M. E. geht es nicht um die Kinder, sondern einzig und allein um egoistische Motive des Vaters.
Er ist abgelehnter Asylbewerber und hat hier die Möglichkeit erkannt, über die Schiene "Umgang mit Kindern" ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken.
Die Kinder werden hier als reines Mittel zum Zweck eingesetzt. Es geht nicht um deren Interessen, sondern um die persönlichen Interessen des Vaters.
Selbstverständlich ergibt sich auch aus dem Umgangsrecht ein Bleiberecht - denn es liegt im Interesse der Kinder, dass ihr Vater in für sie erreichbarer Nähe ist.
Im übrigen habe ich es noch nicht erlebt, dass über Mütter so abfällig in Foren und Medien geredet wird, wenn sich diese einen "deutschen Braten mit Passbezugsrecht" in die Röhre schieben lassen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #