30-12-2010, 16:27
naja, aber das ergäbe doch einen Schuss ins eigene Knie?!
Die Differenz von Stufe 3 auf 4 in der DT ist nicht weltbewegend in dem Fall. Würde man die Rechtsprechung unter Würdigung der Umstände heranziehen, dann holt SIE sich eben doch Ehegattenunterhalt - und der wird deutlich höher...
*kopfkratz*
Scheinbar wieder ein Fall von unbelehrbar.
Die Differenz von Stufe 3 auf 4 in der DT ist nicht weltbewegend in dem Fall. Würde man die Rechtsprechung unter Würdigung der Umstände heranziehen, dann holt SIE sich eben doch Ehegattenunterhalt - und der wird deutlich höher...
*kopfkratz*
Scheinbar wieder ein Fall von unbelehrbar.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.