30-12-2010, 19:25
(30-12-2010, 18:08)beppo schrieb: Bei den Sachen, die fest in "ihrem" Haus verbaut sind, bist du praktisch chancenlos.
Wenn der Nachweis gelingt, dass sie ihm gehören, kann er einen finanziellen Ausgleich fordern. Wenn man allerdings Gütertrennung vereinbart, dann sollte einem klar sein, dass die wenigen Vorteile dieses Güterstandes nur mit Eigentumsnachweisen genutzt werden können.