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Gerichtsakte an Gutachten-Beauftragten
#3
(30-12-2010, 20:18)blue schrieb: Meine Frage: Wie/Wo ist geregelt, dass das Gericht die Akten des Verfahrens der Gutachterin zu Verfügung stellt?

Die Gutachten entstehen auf freiwilliger Basis. In der Akte sind die Vorträge der Parteien zu der Sache, die es zu entscheiden gilt. Mit dem Gutachtenauftrag gilt die Weiterleitung auch der Akte als genehmigt.

Willst Du die Sachlage der Gutachterin anders darstellen als dem Gericht? Ein solches Vorgehen ist wirklich nicht nachhaltig.
Auch für die Nachfrage bei weiteren Stellen, die Auskunft geben sollen, holt der Gutachter das Einverständnis beider Seiten ein. So kann jede Seite verhindern, dass jemand gefragt wird, der sich ggf. gegen ihn wenden könnte. Zur Not kann das Gericht ein Einverständnis ersetzen, habe ich aber noch nicht erlebt.

Nach meiner Erfahrung nimmt der Gutachter auch keinen Ermittlungsauftrag an. Wenn er den Eindruck hat, dass noch ein Aspekt wichtig ist (z. B. psychische Erkrankung eines Elternteils), aber er kein Einverständnis bekommt, dem nachzugehen, weist er allenfalls darauf hin, dass diese Frage nicht geklärt wurde.

Man bekommt also eine psychologische Auslegung all dessen, was die beiden Seiten freiwillig von sich geben. Der Akteninhalt gehört dazu, denn den haben beide freiwillig vorgetragen.
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Gerichtsakte an Gutachten-Beauftragten - von blue - 30-12-2010, 20:18
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