31-12-2010, 14:16
Du hast den ganzen Krempel freiwillig deiner Frau überschrieben.
Dafür hattest du persönliche Gründe.
Jetzt hast du festgestellt, dass du dich geirrt hast, und möchtest diese rechtsgültge Übertragung rückgängig machen.
Und genau dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Dafür hattest du persönliche Gründe.
Jetzt hast du festgestellt, dass du dich geirrt hast, und möchtest diese rechtsgültge Übertragung rückgängig machen.
Und genau dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.