31-12-2010, 16:07
Vielen Dank für Deine Antwort.
Mal angenommen, die Akte ist etwas umfangreicher, weil es vorherige Urteile, Beschlüsse und Gutachten gegeben hat. Zumindest die Urteile und Beschlüsse sind ja nicht freiwillig angenommen worden. Insbesondere die Ergebnisse vorheriger "Explorationen".
Kann man da noch von einer Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des (neuen) Gutachters ausgehen?
(31-12-2010, 10:26)karlma schrieb: Man bekommt also eine psychologische Auslegung all dessen, was die beiden Seiten freiwillig von sich geben. Der Akteninhalt gehört dazu, denn den haben beide freiwillig vorgetragen.
Mal angenommen, die Akte ist etwas umfangreicher, weil es vorherige Urteile, Beschlüsse und Gutachten gegeben hat. Zumindest die Urteile und Beschlüsse sind ja nicht freiwillig angenommen worden. Insbesondere die Ergebnisse vorheriger "Explorationen".
Kann man da noch von einer Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des (neuen) Gutachters ausgehen?