01-01-2011, 16:21
Nein, so simpel ist es natürlich nicht.
Aber der derjenige, der ein Gutachten verweigert, muss eben damit rechnen, dass der Richter daraus die entsprechenden Rückschlüsse zu seinen ungunsten zieht.
Wie weit das geht, bleibt natürlich im Ermessen des Richters.
Aber der derjenige, der ein Gutachten verweigert, muss eben damit rechnen, dass der Richter daraus die entsprechenden Rückschlüsse zu seinen ungunsten zieht.
Wie weit das geht, bleibt natürlich im Ermessen des Richters.