(02-01-2011, 15:48)AndreasH schrieb: @Nathan: Von dem Anwaltsbesuch wird sie selbstverständlich nichts erfahren...aber bevor ich evtl Schritte unternehme, will ich mich schon mal beraten lassen.Na klar, kannst du einstweiligen Rechtschutz beantragen - natürlich auch persönlich und selbst, die Rechtsantragstelle deines FamGerichtes hat morgen offen und die Rechtspfleger helfen dir schon beim formulieren - du kannst außerdem jetzt noch viel Geld für Anwälte ausgeben.
In einem anderen Forum kam der Tipp einer einstweiligen Verfügung. Dass ich einem Umzug der Kinder nicht zustimme, und dass die Kinder bis zur endgültigen Entscheidung nicht umziehen dürfen.
Im Ergebnis wird bei den Umständen, die du schilderst, sie eben das ABR bekommen.
Ich würde das Geld sparen - und ich würde auch nicht riskieren das ABR zu verlieren - und mit der Kimu darüber eine schriftliche Vereinbarung treffen, wie der Kontakt dann geregelt wird und welche Transportkosten sie übernimmt.
Je friedlicher das läuft und wenn du das ABR behältst, dann ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ein Kind bei dir bleiben kann, ggf. später wechselt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #