03-01-2011, 00:59
Vielen Dank für Hinweis und Zusammenfassung.
Was deutlich herauskommt, ist die Richtung, in die reformfähige Länder gehen. Familiensachen aus den Gerichten herauszuhalten oder herauszubekommen ist so ein Trend, das Rezept dafür ist auch überall das gleiche: Vorschaltung obligatorischer aussergerichtlicher Einigungsinstanzen.
Ein anderer Trend ist die Verstärkung von Betreuungsmodellen, bei denen es keinen Betreuungs- und einen Umgangselternteil mehr gibt.
Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall ist eigentlich kein Trend mehr, sondern ein Trend der Vergangenheit, nur die allerletzten Nachzügler bleiben in diesem Punkt noch in der Steinzeit der Ent-Sorgung hängen oder stolpern vertrottelt über unbegreifliche Ausnahmen wie z.B. einem Trauschein der Eltern.
Beim Unterhalt ist die Entwicklung weniger von einem Trend geprägt. Berechnung nach Familieneinkommen wurde auch in Italien eingeführt, weitere Länder sind mir nicht bekannt.
Jedenfalls sind solche Beispiele unendlich wertvoll, um die Diskussion auch hierzulande voranzubringen. Allerdings wollen die Erfahrungen gut dokumentiert sein, sonst wird man in den Diskussionen nicht bestehen können, erfahrungsgemäss ist die Arroganz riesig, mit der deutsche Familienrechtler und die vom Status Quo profitierende Helferindustrie ihre Rückständigkeit verteidigen.
Was deutlich herauskommt, ist die Richtung, in die reformfähige Länder gehen. Familiensachen aus den Gerichten herauszuhalten oder herauszubekommen ist so ein Trend, das Rezept dafür ist auch überall das gleiche: Vorschaltung obligatorischer aussergerichtlicher Einigungsinstanzen.
Ein anderer Trend ist die Verstärkung von Betreuungsmodellen, bei denen es keinen Betreuungs- und einen Umgangselternteil mehr gibt.
Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall ist eigentlich kein Trend mehr, sondern ein Trend der Vergangenheit, nur die allerletzten Nachzügler bleiben in diesem Punkt noch in der Steinzeit der Ent-Sorgung hängen oder stolpern vertrottelt über unbegreifliche Ausnahmen wie z.B. einem Trauschein der Eltern.
Beim Unterhalt ist die Entwicklung weniger von einem Trend geprägt. Berechnung nach Familieneinkommen wurde auch in Italien eingeführt, weitere Länder sind mir nicht bekannt.
Jedenfalls sind solche Beispiele unendlich wertvoll, um die Diskussion auch hierzulande voranzubringen. Allerdings wollen die Erfahrungen gut dokumentiert sein, sonst wird man in den Diskussionen nicht bestehen können, erfahrungsgemäss ist die Arroganz riesig, mit der deutsche Familienrechtler und die vom Status Quo profitierende Helferindustrie ihre Rückständigkeit verteidigen.