03-01-2011, 13:13
Ich sprach das Wechselmodell im Zusamenhang mit einer strittigen Auseinandersetzung an - das ist schon ein Klassenunterschied und eine rühmliche Ausnahme.
Ich wollte damit auch nicht auf ein Wechselmodell für euch hinaus, sondern zeigen, dass es zu jeder Regel auch Ausnahmen gibt und das gilt auch für Fortzüge.
Außerdem spricht die Tatsache gegen ein angestrebtes Wechselmodell, dass es bisher nicht praktiziert wurde (Kontinuitätsprinzip).
Wenn das Wechselmodell nicht umsetzbar ist, bleiben dennoch Fragen zur Realisierung deiner Betreuungsanteile und Unterhaltsleistungen.
Du kommst demnach überschlägig auf rund 1900€, bereinigtes, monatliches Netto ( 40k brutto=24k netto, abzüglich 4% vom Brutto, für private Altersvorsorge = 1600€ und abzüglich 5% vom Netto, für berufsbedingte Aufwendungen = 1200€).
Dann gehen rund 650€ für Kindesunterhalt drauf, wonach dir rund 1250€ verbleiben.
Dein Selbstbehalt liegt bei 1050€ (inkl. 400€ für Warmmiete), gegenüber der Mutter, wonach du lediglich und maximal 200€ für sie berappen könntest.
Damit hast du aber nicht eine Minute die Kids gefüttert, geschweige denn diese überhaupt zu Gesicht bekommen.
Das Gericht ist verpflichtet auch die Bedürfnisse der Kinder und deine Verpflichtungen denen gegenüber zu berücksichtigen, auch mit Blick in die Vergangenheit und auf bisher gelebte Kontakte.
Eine einfache Ansage der Mutter, "Ich will hier einfach nur weg!" wird den Fortzug nicht ausreichend begründen.
Großzügiger und mit Entgegenkommen wird reagiert, wenn die Mutter dem Gericht glaubhaft machen kann, dass am anderen Ort ihre beruflichen Chancen bessere sind als am bisherigen.
Oft genügt hier ein einfacher Vortrag, dem ggf. begründet und bewiesen zu widersprechen ist.
Mit ein wenig Recherche kann man aber einer entsprechenden Pauschalbehauptung durchaus ebenso pauschal entgegnen.
Mit einem mindestens gleichwertigen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche, hat sie allerdings einen Trumpf in der Hand.
Trumpf zwei hat sie, wenn die Kids sich für den Verbleib bei ihr aussprechen und den Wohnortwechsel befürworten.
Was mich in solchen Fällen am meisten ärgert, ist die Leichtfertigkeit, mit der hier einige Summen Steuergelder irgendwelchen Couchpotatos hinterhergeworfen werden.
Wie war das noch, mit der grundsätzlichen Eigenverantwortung, gemäß § 1569 BGB?
Ich wollte damit auch nicht auf ein Wechselmodell für euch hinaus, sondern zeigen, dass es zu jeder Regel auch Ausnahmen gibt und das gilt auch für Fortzüge.
Außerdem spricht die Tatsache gegen ein angestrebtes Wechselmodell, dass es bisher nicht praktiziert wurde (Kontinuitätsprinzip).
Wenn das Wechselmodell nicht umsetzbar ist, bleiben dennoch Fragen zur Realisierung deiner Betreuungsanteile und Unterhaltsleistungen.
Du kommst demnach überschlägig auf rund 1900€, bereinigtes, monatliches Netto ( 40k brutto=24k netto, abzüglich 4% vom Brutto, für private Altersvorsorge = 1600€ und abzüglich 5% vom Netto, für berufsbedingte Aufwendungen = 1200€).
Dann gehen rund 650€ für Kindesunterhalt drauf, wonach dir rund 1250€ verbleiben.
Dein Selbstbehalt liegt bei 1050€ (inkl. 400€ für Warmmiete), gegenüber der Mutter, wonach du lediglich und maximal 200€ für sie berappen könntest.
Damit hast du aber nicht eine Minute die Kids gefüttert, geschweige denn diese überhaupt zu Gesicht bekommen.
Das Gericht ist verpflichtet auch die Bedürfnisse der Kinder und deine Verpflichtungen denen gegenüber zu berücksichtigen, auch mit Blick in die Vergangenheit und auf bisher gelebte Kontakte.
Eine einfache Ansage der Mutter, "Ich will hier einfach nur weg!" wird den Fortzug nicht ausreichend begründen.
Großzügiger und mit Entgegenkommen wird reagiert, wenn die Mutter dem Gericht glaubhaft machen kann, dass am anderen Ort ihre beruflichen Chancen bessere sind als am bisherigen.
Oft genügt hier ein einfacher Vortrag, dem ggf. begründet und bewiesen zu widersprechen ist.
Mit ein wenig Recherche kann man aber einer entsprechenden Pauschalbehauptung durchaus ebenso pauschal entgegnen.
Mit einem mindestens gleichwertigen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche, hat sie allerdings einen Trumpf in der Hand.
Trumpf zwei hat sie, wenn die Kids sich für den Verbleib bei ihr aussprechen und den Wohnortwechsel befürworten.
Was mich in solchen Fällen am meisten ärgert, ist die Leichtfertigkeit, mit der hier einige Summen Steuergelder irgendwelchen Couchpotatos hinterhergeworfen werden.
Wie war das noch, mit der grundsätzlichen Eigenverantwortung, gemäß § 1569 BGB?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)