04-01-2011, 13:02
Jede Ordnungsbehörde, die beim Bundeszentralregister registriert ist (also auch die Jugendämter) kann nach Belieben Personen zur bundesweiten Fahndung ausschreiben. Grenzenloser Durchgriff von allen Behörden auf jeden ist nicht nur ein Schlagwort, sondern Tatsache - das BZG protzt sogar damit herum, dass es über 6,3 Millionen Menschen 15 Millionen Einträge enthält und täglich 40000 Auskunftsersuchen erhält. Auch jedes Gericht kann dich dort eintragen, wenn es dich vorlädt. Mit "Gericht" sind nicht nur Strafverfahren, sondern alle Gerichte gemeint, z.B. ein Zivilverfahren zur Vaterschaftsfeststellung. Über die Fristen der Speicherung kannst du dich im BZRG informieren, dem Bundeszentralregistergesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/index.html siehe §27ff, "Suchvermerke".
Das heisst nicht, dass du bei der nächsten Kontrolle eingebuchtet wirst. Aber du wirst erst einmal festgehalten, deine Identität bestätigt, dein derzeitiger und geplanter Aufenthaltsort festgestellt, du wirst "greifbar" gemacht.
Wenn du gehst, solltest du vor einer Rückkehr erst einmal durch einen Anwalt feststellen lassen, ob du im Bundeszentralregister stehst.
Das heisst nicht, dass du bei der nächsten Kontrolle eingebuchtet wirst. Aber du wirst erst einmal festgehalten, deine Identität bestätigt, dein derzeitiger und geplanter Aufenthaltsort festgestellt, du wirst "greifbar" gemacht.
Wenn du gehst, solltest du vor einer Rückkehr erst einmal durch einen Anwalt feststellen lassen, ob du im Bundeszentralregister stehst.