04-01-2011, 13:13
Zitat:Auf Grund einer Ausschreibung zur Festnahme oder zur Feststellung des Aufenthalts einer Person wird auf Ersuchen einer Behörde ein Suchvermerk im Register gespeichert, wenn der Suchvermerk der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben oder der Durchführung von Maßnahmen der Zentralen Behörde nach § 7 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162) oder § 4 Abs. 3 des Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetzes vom 17. März 2007 (BGBl. I S. 314) dient und der Aufenthaltsort des Betroffenen zum Zeitpunkt der Anfrage unbekannt ist.
Also, das heisst, das er nur als "gesucht" eingestuft wird, weiter nichts.
Ist er beispielsweise 5 Jahre unterwegs im Ausland, kann man ihm erstmal nichts, solang er keinen deutschen Boden betritt und kontrolliert wird, was selten passiert, wenn man sich unauffällig verhält.
Wenn man sich also im Ausland aufhält, und man eben in diesem Zentralregister als gesucht drinnen steht, passiert gar nichts. Zurücklehnen und gemütlich ein Bierchen trinken, egal wo man sich hinter den deutschen Grenzen niederlässt.
Viel wichtiger ist, das die Frau ja selbst im Nicht EU Ausland wohnt und daher das dortige Gesetz anwendbar ist und nicht das deutsche.
Deswegen die Frage: Von wo hast du die Aufforderung bekommen die Vaterschaft anzuerkennen? Von einer deutschen Behörde?
Kann ich mir kaum vorstellen.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum