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Checkliste Auslandsauszeit
#8
(04-01-2011, 13:13)gleichgesinnter schrieb: Viel wichtiger ist, das die Frau ja selbst im Nicht EU Ausland wohnt und daher das dortige Gesetz anwendbar ist und nicht das deutsche.

Kann sich schnell ändern, wenn sie es schafft, einzureisen. Braucht sie nicht einmal, wenn sie sich einen Anwalt in Deutschland nimmt oder sogar schon einen hat, dann kann sie nach §1600d BGB vorgehen. Da er etwas von "Rückkehr der Mutter" schreibt, war sie also schon in Deutschland und hat vielleicht Kenntnisse und Kontakte, die ihr das alles erleichtern.

Wie wahrscheinlich ist denn die Vaterschaft? Die Story dahinter wäre durchaus wichtig zur Beurteilung der Lage. Und schliesslich stellt sich auch die Frage, ob es noch alternative Wege gibt, die es ermöglichen, die Vaterschaft auch zu leben. Ich nehme ja nicht an, dass die Mutter ihn vergewaltigt hat.
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Checkliste Auslandsauszeit - von Up_and_Away - 04-01-2011, 01:00
Zustellfähige Adresse - von Gast1 - 04-01-2011, 01:56
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