04-01-2011, 14:26
Danke an euch alle für die schnellen Antworten.
Wie ihr wahrscheinlich alle verstehen werdet, möchte ich in der Öffentlichkeit des Forums keine zu genauen Informationen herausgeben.
Ich schicke euch jeweils im Nachgang eine PN mit genaueren Fragen.
Zur Vaterschaft: Ist möglich und nach ihrer Aussage wahrscheinlich.
Zur Aufforderung: Erfolgte per deutschem Anwalt.
Was mich sehr interessiert, ist folgende Frage:
Nach welchem Prinzip findet deutsches Recht Anwendung?
Sie ist Nicht-Deutsche, das Kind ist momentan ebenfalls Nicht-Deutscher und sie haben beide keinen Wohnsitz in Deutschland.
Habe ich keinen Wohnsitz hier, sollte nach meinem Kenntnisstand nicht das deutsche Recht anwendbar sein.
Oder irre ich mich da?
Danke vorab,
Up_and_Away
Wie ihr wahrscheinlich alle verstehen werdet, möchte ich in der Öffentlichkeit des Forums keine zu genauen Informationen herausgeben.
Ich schicke euch jeweils im Nachgang eine PN mit genaueren Fragen.
Zur Vaterschaft: Ist möglich und nach ihrer Aussage wahrscheinlich.
Zur Aufforderung: Erfolgte per deutschem Anwalt.
Was mich sehr interessiert, ist folgende Frage:
Nach welchem Prinzip findet deutsches Recht Anwendung?
Sie ist Nicht-Deutsche, das Kind ist momentan ebenfalls Nicht-Deutscher und sie haben beide keinen Wohnsitz in Deutschland.
Habe ich keinen Wohnsitz hier, sollte nach meinem Kenntnisstand nicht das deutsche Recht anwendbar sein.
Oder irre ich mich da?
Danke vorab,
Up_and_Away