04-01-2011, 15:36
Er hat Recht:
Das deutsche Recht gilt NICHT wenn er nicht in Deutschland lebt und sie ebenfalls keine Deutsche ist und mit dem Kind ausserhalb der EU lebt.
Den Brief des deutschen Anwalts kannst du erstmal getrost ignorieren und in den Mülleimer werfen, der ist keinen Pfifferling wert und hat keine grossartige Beachtung verdient.
Beim nächsten Brief von ihm am besten zurückschicken mit dem Vermerk "verzogen" (natürlich ungeöffnet) . Das reicht schonmal. Wenn er per Einschreiben kommen sollte, ebenfalls nicht abholen und der geht dann nach 14 Tagen zurück zum Anwalt.
Wenn du wirklich die Absicht hast erstmal von der deutschen Bildfläche zu verschwinden dann zieh dir harte Bandagen an und gib dem Anwalt keine Antwort.
Und nochmal (ganz wichtig) : Wenn du ins Ausland gehst, VOHER BEIM EINWOHNERMELDEAMT ABMELDEN!!!
Erst dann wird ein eventuell angestrengtes Verfahren auf Festestellung der Vaterschaft in Deutschland per niedergelegtem Schriftstück Einhalt geboten und als unzustellbar gewertet.
Bleibst du in Deutschland angemeldet, gilt das Schriftstück als zugestellt, egal ob du dich in Deutschland aufhälst oder nicht.
Das mit der Abmeldung gilt erst ab dem Moment wenn der Anwalt ein Zivilverfahren gegen dich anstrengen sollte. Vorher ist der ganze Tanz drumherum völlig irrelevant und hat nichts zu sagen.
Am besten dem Anwalt weder Antworten noch irgendetwas entgegennehmen.
gleichgesinnter
Das deutsche Recht gilt NICHT wenn er nicht in Deutschland lebt und sie ebenfalls keine Deutsche ist und mit dem Kind ausserhalb der EU lebt.
Den Brief des deutschen Anwalts kannst du erstmal getrost ignorieren und in den Mülleimer werfen, der ist keinen Pfifferling wert und hat keine grossartige Beachtung verdient.
Beim nächsten Brief von ihm am besten zurückschicken mit dem Vermerk "verzogen" (natürlich ungeöffnet) . Das reicht schonmal. Wenn er per Einschreiben kommen sollte, ebenfalls nicht abholen und der geht dann nach 14 Tagen zurück zum Anwalt.
Wenn du wirklich die Absicht hast erstmal von der deutschen Bildfläche zu verschwinden dann zieh dir harte Bandagen an und gib dem Anwalt keine Antwort.
Und nochmal (ganz wichtig) : Wenn du ins Ausland gehst, VOHER BEIM EINWOHNERMELDEAMT ABMELDEN!!!
Erst dann wird ein eventuell angestrengtes Verfahren auf Festestellung der Vaterschaft in Deutschland per niedergelegtem Schriftstück Einhalt geboten und als unzustellbar gewertet.
Bleibst du in Deutschland angemeldet, gilt das Schriftstück als zugestellt, egal ob du dich in Deutschland aufhälst oder nicht.
Das mit der Abmeldung gilt erst ab dem Moment wenn der Anwalt ein Zivilverfahren gegen dich anstrengen sollte. Vorher ist der ganze Tanz drumherum völlig irrelevant und hat nichts zu sagen.
Am besten dem Anwalt weder Antworten noch irgendetwas entgegennehmen.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum