05-01-2011, 23:01
..des kleinen Mannes!
Der kleine Mann hat zu mindestens 100% für das finanzielle Wohlergehen des Kindes zu sorgen, obgleich er zusätzlich seine eigene Existenz sichern muss. Dies stimmt nicht mit den Wahrheiten überein, die die Lohnsteuerklasse I rechtfertigen - diese ist für alleinstehende Gedacht. Ist der Unterhaltszahler alleinstehend? Alleingelassen ist er und Gottverlassen zugleich!
Welche Steuerklasse würdet Ihr für richtig empfinden und wie könnte man das begründen?
Loslos..schreiben jetzt^^
Der kleine Mann hat zu mindestens 100% für das finanzielle Wohlergehen des Kindes zu sorgen, obgleich er zusätzlich seine eigene Existenz sichern muss. Dies stimmt nicht mit den Wahrheiten überein, die die Lohnsteuerklasse I rechtfertigen - diese ist für alleinstehende Gedacht. Ist der Unterhaltszahler alleinstehend? Alleingelassen ist er und Gottverlassen zugleich!
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