05-01-2011, 23:13
Die Steuerklassen sind vollkommen irrelevant, da sie nur einen Abschlag auf evtl. Steuerermässigungen beim Steuerbescheid bedeuten.
Entscheidend ist, was steuerlich geltend gemacht werden kann und da werden Abzugsmöglichkeiten vorzugsweise demjenigen gewehrt, der sie gar nicht gebrauchen kann, weil er kaum Steuern zahlt.
Z.B. der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Stkl.2)
Entscheidender wäre es, falsche Vergünstigungen abzubauen (Ehegattensplitting) und dafür Kindesunterhalt (auch während der Ehe) zuzulassen.
Also wie so oft, das Gegenteil von der Realität.
Entscheidend ist, was steuerlich geltend gemacht werden kann und da werden Abzugsmöglichkeiten vorzugsweise demjenigen gewehrt, der sie gar nicht gebrauchen kann, weil er kaum Steuern zahlt.
Z.B. der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Stkl.2)
Entscheidender wäre es, falsche Vergünstigungen abzubauen (Ehegattensplitting) und dafür Kindesunterhalt (auch während der Ehe) zuzulassen.
Also wie so oft, das Gegenteil von der Realität.