(10-01-2011, 02:56)böserMann schrieb: Wer den KU nicht zahlt vergeht sich an seinem Kind.
Das greift zu kurz, denn auch wer die Zahlung des KU durch sein Verhalten gefährdet, vergeht sich an seinem Kind. Solange der Gesetzgeber den KU nicht an das Umgangsrecht koppelt und Verstösse dagegen gleichermassen verfolgt, solange wird sich daran nicht viel ändern.