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Trends im Familienrecht anderer Länder
#2
Fortsetzung.

PACS, die registrierte Partnerschaft ohne Ehe ("Dauerverlobte") feiert in Frankreich immer grössere Erfolge. Motor waren Homosexuelle, die ihre Partnerschaft amtlich machen wollten. In der Praxis hat sich dieses Modell dann aber als Renner für Mann-Frau Verbindungen herausgestellt, 90% der registrierten Paare sind hetero. Dieses Modell breitet sich angesichts seines Erfolges aus. Inzwischen gibt es registrierte Partnerschaften auch in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Spanien. Sehr interessant dabei: Je ähnlicher der Zivilpakt rechtlich einer Ehe wird, desto weniger Leute wollen ihn eingehen. Das hat sich in den Niederlanden gezeigt. Erfolgs-Knackpunkt ist dabei die Auflösung des Zivilpakts, die in Frankreich durch blosse Registrierung durch einen der Partner passiert, ohne Unterhalt, ohne Güterrechtliche Auseinandersetzung.

Wo es keinen PACS gibt, leben die Paare auch mit Kind lieber ohne Ehe zusammen wie mit Eheschliessung, in Europa betrifft das je nach Land mittlerweile 20-30%. Die Abkehr von der Ehe ist ein Megatrend, der aber nicht gross thematisiert wird und auf den das deutsche Familienrecht nicht einmal ansatzweise reagiert. Fakt ist: Dem Familienrecht laufen die Leute mit aller Kraft davon.

Weitere Länder sind in Überlegungsprozessen oder Reformen, z.B. England. Dort wird darüber gesprochen, einen Zvilpakt automatisch bei jedem Zusammenleben anzunehmen, wer das nicht will muss sich explizit dagegen auszusprechen. Das knüpft an de-facto-Ehen an, die es früher in vielen Ländern quer durch alle Kontinente gab. Manchmal wird das zu einer Art staatlich befohlener Zwangsehe, wie in Australien und auch in der Ukraine. Artikel 74 des dortigen Familiengesetzbuchs: "Leben ein Mann und eine Frau als Familie zusammen, sind aber nicht miteinander verheiratet, gehört das von ihnen während des Zusammenlebens erworbene Vermögen beiden gemeinsam, soweit nichts anderes in einem schriftlichen Vertrag festgelegt wurde." Ausserdem gibts Unterhaltsansprüche bei Kinderbetreuung oder wenn einer der Partner arbeitsunfähig geworden ist. In Slowenien gibts nicht einmal einen Unterschied zwischen der Ehe und Nichtehe, es ist nicht einmal möglich das vorab abzulehnen. Ab einer gewissen Dauer des Zusammenlebens gelten sie als Eheleute. Gütertrennung gibt es auch nicht. Der Trauschein ist nur ein weiterer Beweis dafür, aber nicht Voraussetzung.

Veränderungen finden auch bei Vereinbarungen und Güterständen statt, die Ehepartner eingehen können. Der Trend geht zu mehr wählbaren Güterständen. Im Osten war die Errungenschaftsgemeinschaft der Standard. Weniger verbindende Güterstände ähnlich der Gütertrennung werden vermehrt möglich, reformiert hat diesbezüglich Ungarn und Russland. Russland hält aber an einer gerichtlichen Inhaltskontrolle des Ehevertrages fest. In England gibt es gar kein Güterrecht, jeder hat was er hat und bei Ende der Ehe konnte ein Richter davon dem anderen ziemlich beliebig etwas übertragen, Geld oder andere Werte. Auch gegen festgelegte Vereinbarungen eines Ehevertrages, den muss der Richter nicht beachten. Dann wurde 2001 eine 50:50 Teilung eingeführt, die sich als Katastrophe erwies. Für 2012 ist die nächste Reform angepeilt, es wird wohl auf verbindlichere Eheverträge mit Inhaltskontrolle hinauslaufen.

Der internationale Trend geht zu einem sauberen Schnitt bei Eheende. Ende der gegenseitigen Verpflichtungen. Statt laufendem Unterhalt eine einmalige Ausgleichszahlung (die aber in Raten gezahlt werden kann, was von aussen betrachtet wie Unterhalt aussieht). So in Frankreich, England, Spanien. Oder gar nichts, kein Unterhalt, kein Ausgleich, wie in Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark und Teilen Osteuropas. Die Ehe endet maximal mit einem einmaligen Ausgleich und dann ist Schluss.

Bei Scheidungen ist das Schuldprinzip weiter auf dem Rückzug und die vorgeschriebenen Trennungsfristen werden immer kleiner. Gründe für die Scheidung werden fast nirgendwo mehr vorausgesetzt. Einvernehmliche Scheidungen sich ebenfalls auf dem Vormarsch, weil sie billiger, schneller und staatlich unterstützt sind. Belgien, Niederlande, Norwegen bezuschussen den Expartnern Schlichtung bzw. Mediation.

Im Abstammungsrecht ist die künstliche Befruchtung nun überall geregelt. Meistens sehr viel liberaler wie in Deutschland. In England, den Niederlanden, Griechenland sogar postmortal. Griechenland, Russland, Ukraine, Indien und andere Länder erlauben Leihmutterschaft, dort ist die Frau die Mutter, die das Ei geliefert hat. In einigen Ländern war es immer schon so, dass die Mutter die Frau ist, die das Kind anerkannt hat, während Deutschland immer die heilige, unangreifbar feststehende Mutter im Abstammungsrecht festschreibt. In der Folge wächst der Fortpflanzungstourismus: Man geht dorthin, wo das möglich ist, was man vorhat.

Nachdem Vaterschaft schnell und billig nachzuweisen ist, gewinnen die früher meist beiseite geschobenen biologische Väter langsam am Bedeutung hinzu und auch der Staat räumt sich überall noch mehr Rechte ein: Er behält sich in fast allen Ländern mittlerweile vor, Vaterschaft zu prüfen, wenn vermutet wird, dass sie nur wegen Aufenthaltsberechtigung oder Sozialleistungen unterzeichnet wurden. Diese Reformen gingen recht schnell, während der Reformzug für betrogene Männer sehr viel langsamer fährt und häufig noch gar nicht losgefahren ist.
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RE: Trends im Familienrecht anderer Länder - von p__ - 10-01-2011, 13:42

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