10-01-2011, 15:23
Moin.
Wenn er 2 Kinder hat, haben die auch beide einen gleichberechtigten Anspruch auf Unterhalt.
Dein Kind hat nach Düsseldorfer Tabelle einen Anspruch von 272,- €, das kleine Kind einen Anspruch von 225,-€. Jeweils zuzüglich Kindergeld, welches du ja vermutlich alleine bekommst.
Außerdem steht ihm ein Selbstbehalt von 950,- zu.
Das heißt, wenn er bereinigt weniger als ca. 1.450,- verdient, ist er ein Mangelfall.
In dem Fall kann sein Anspruch auf Senkung des Unterhalts berechtigt sein.
Wieviel verdient er denn?
Und wann wurde der "Regelbetrag" festgelegt?
Wie klappt es denn mit dem Umgang?
Wenn er 2 Kinder hat, haben die auch beide einen gleichberechtigten Anspruch auf Unterhalt.
Dein Kind hat nach Düsseldorfer Tabelle einen Anspruch von 272,- €, das kleine Kind einen Anspruch von 225,-€. Jeweils zuzüglich Kindergeld, welches du ja vermutlich alleine bekommst.
Außerdem steht ihm ein Selbstbehalt von 950,- zu.
Das heißt, wenn er bereinigt weniger als ca. 1.450,- verdient, ist er ein Mangelfall.
In dem Fall kann sein Anspruch auf Senkung des Unterhalts berechtigt sein.
Wieviel verdient er denn?
Und wann wurde der "Regelbetrag" festgelegt?
Wie klappt es denn mit dem Umgang?