11-01-2011, 20:41
(11-01-2011, 19:46)Terbeck schrieb: Es kann doch auf Dauer kein Zustand sein.
Ist es aber, denn selbst bei nachgewiesenem grösserem Erziehungsversagen hat Mutti Vorfahrt, so ist eben das gesprochene Recht in diesem Land. "Beziehungskontinuität zur Mutter", "behebbare und nicht ausschlaggebende Defizite", du kennst doch die Standardbegründungen der Richter pro Mutti, wenn du die Erfahrungsberichte anderer Väter liest.
Warst du schon in der Schule, hast du die Situation geschildert? Lass dir Hilfen vorschlagen. Hausaufgabenbetreuung, Nachmittagsbetreuung (gibts selbst in Kleinstädten), Wechsel in eine Schule mit intensiver pädagogischen Betreuung. Wenn das Kind bei der schädigenden Mutter bleibt und du draussen zu bleiben hast, soll der Staat das gefälligst ausgleichen. Ich kenne ähnliche Fälle in meiner unmittelbaren Umgebung, da ist das Kind nach der ersten schiefgegangenen Klasse (zu 100% durch die Mutter zu verantworten) nun Nachmittags in einer Betreuungseinrichtung vor Ort, vormittags in einer Art Sonderschule in einem andern Ort. Fahrtkosten, Betreuungkosten, zahlt alles der Staat. Hauptsache, Kind ist bei der Mutter statt beim anderen Elternteil.... aber dem Kind gehts sichtbar besser, nachdem es tagsüber in diesen Einrichtungen ist statt bei der Mutter.