12-01-2011, 16:40
(10-01-2011, 22:33)LongJohn schrieb: Wollte ihm nun morgen meinen Hartz4-Bescheid schicken. Wird dann trotzdem ein Verfahren wg Unterhaltspflichtverletzung eingeleitet?
Nein, dazu ist es viel zu früh.
(10-01-2011, 22:33)LongJohn schrieb: Und noch was: ich hätte die Chance ab März für 3-6 Monate für nen Praktikum + Rundreise ins Ausland zu gehen... Muss mal raus hier + einmalige Chance = will ich unbedingt! Das "Aber" folgt:
- wenn vorher ein Verfahren eröffnet wird, darf ich nicht, oder?
Du kannst weg, aber an deiner Unterhaltspflicht ändert sich dadurch nichts.
(10-01-2011, 22:33)LongJohn schrieb: wenn ich bis dahin und für den Zeitraum nicht oder nur wenig zahle, ist dies eine klare Unterhaltspflichtverletzung, z.B. weil ich mich nicht ordentlich bewerbe und mich "ins Ausland absetze", oder?
Nein, das ist keine klare Unterhaltspflichtverletzung. Lies doch mal die Voraussetzungen und Urteile dazu, steht alles hier im Forum:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1572
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=21
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2650
(10-01-2011, 22:33)LongJohn schrieb: würde man mir im Laufe eines zukünftigen Umgangsverfahrens einen solchen Auslandsaufenthalt nebst Ausbleiben von Unterhalt nicht extrem negativ auslegen, sprich wenig bis keinen Umgang gewähren...?
Es wird berücksicht, wie der Umgang bisher war. Wenn es bisher keinen gab oder eine grosse Lücke war, fehlt ein Anknüpfungspunkt und eine künftige Regelung wird sehr dünn ausfallen.