13-01-2011, 00:07
Ja, klar, aber wenn man vorher abhaut, dann können die doch niemals mit sowas wie Passentzug kommen? Man kann ja nicht §170 verletzen, wenn man vor dem Gesetz noch nicht Vater ist, oder?
Klar könnten Sie versuchen einen ausfindig zu machen, aber wären das nicht verschwendete Mühen? Man könnte also den status quo aufrecht erhalten. Klar es laufen Schulden gegen Mr X auf, aber dieser Mr. X wird niemals zum Test antanzen. Somit wäre der Tatbestand der Vaterschaft nicht erfüllt.
Klar könnten Sie versuchen einen ausfindig zu machen, aber wären das nicht verschwendete Mühen? Man könnte also den status quo aufrecht erhalten. Klar es laufen Schulden gegen Mr X auf, aber dieser Mr. X wird niemals zum Test antanzen. Somit wäre der Tatbestand der Vaterschaft nicht erfüllt.