13-01-2011, 00:24
Gegen die Verwirkung spricht auch, dass nach dem Weltbild der Justiz, Unterhalt ja sowieso nur gezahlt fällig wird, wenn der Bedürftige nicht selbst in der Lage ist, für sich zu sorgen.
Das wird durch eine Verwirkung nicht besser.
Der Bedarf bliebe danach ja bestehen, nur der Staat müsste einspringen.
Und das darf natürlich nicht passieren.
Das wird durch eine Verwirkung nicht besser.
Der Bedarf bliebe danach ja bestehen, nur der Staat müsste einspringen.
Und das darf natürlich nicht passieren.