13-01-2011, 18:06
(13-01-2011, 12:35)beppo schrieb: Na das halte ich aber für sehr optimistisch.Na ganz einfach: Weil ein selbstgenutztes Eigenheim von angemessener Größe (bis ca. 120qm wohnfläche) als nicht anrechenbares Vermögen gilt.
Warum sollte das Amt nicht auf einem Verkauf des Hauses bestehen?
Das Amt übernimmt dann zwar weder Tilgung noch Instandhaltung, aber immerhin
a) Schuldzinsen
b) kalte Betriebskosten
Beides (und darüber hinaus noch Kapitalverzinsung für den Eigentümer) wird ja für Mieter beim Mietzins auch gezahlt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #