14-01-2011, 20:14
Bleibt zumindest eine Differenz zwischen 750-333. Für 2009 wären zumindest noch diese 333 steuerlich hätten geltend gemacht werden können, was einen höheren TU/EU begründet.
Ansonsten kenne ich aus allen mir vorliegenden EU-Berechnungen, dass immer davon ausgegangen wird, diesen steuerlich geltend zu machen, und somit der Unterhalt höher ausfällt.
Während meiner Trennungszeit hatte ich die "Verbindlichkeiten" des Hauses auch übernommen und die Gegenseite und das Gericht hatten nie ein Wort darüber erwähnt. Wenn diese Verbindlichkeiten jedoch wegfallen, wird vom maximalen Unterhaltsanspruch ausgegangen.
Ansonsten kenne ich aus allen mir vorliegenden EU-Berechnungen, dass immer davon ausgegangen wird, diesen steuerlich geltend zu machen, und somit der Unterhalt höher ausfällt.
Während meiner Trennungszeit hatte ich die "Verbindlichkeiten" des Hauses auch übernommen und die Gegenseite und das Gericht hatten nie ein Wort darüber erwähnt. Wenn diese Verbindlichkeiten jedoch wegfallen, wird vom maximalen Unterhaltsanspruch ausgegangen.