17-01-2011, 15:53
@p:
du willst im erst, dass die unterhalt-geschichte zwischen ex und ex abgefrühstückt wird oder dann eben vor gericht?
die partei ist in dem fall das kind und von daher halte ich es für vertretbar, denn das kind ist ja bei der sache immer die einzige partei, die von beiden elternteilen am schnellsten das mitspracherecht verweigert bekommt...
du willst im erst, dass die unterhalt-geschichte zwischen ex und ex abgefrühstückt wird oder dann eben vor gericht?
die partei ist in dem fall das kind und von daher halte ich es für vertretbar, denn das kind ist ja bei der sache immer die einzige partei, die von beiden elternteilen am schnellsten das mitspracherecht verweigert bekommt...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht