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Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
#20
(18-01-2011, 09:18)seeelig schrieb: glaubst du, diese person würde nicht genau das selbe machen. nämlich sich vom vater holen was dem kind per gesetz zusteht?

Nein, ein Unterhaltspfleger müsste gegen beide Eltern vorgehen. Verwechsle das nicht mit der Vermögenssorge, die von einem Vermögenspfleger ausgeübt werden kann. Die Geltendmachung von Unterhalt liegt nicht im gemeinsamen Sorgerecht - dafür gibt es extra eine in §1629 BGB formulierte Ausnahme: "Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen.".

Somit vertritt auch der Beistand nur den vertretungsberechtigten Obhutelternteil gegen den anderen Elternteil und nicht das Kind gegen beide Eltern. Das ist ein essentieller Unterschied.

Weisst du, es nervt mich einfach nur dass vom betrügerischen, arroganten Jugendamtsweibsstück über Ratgeber in allen Foren bis hin zu Richter alle Welt ungefragt heraustrompeten, dass es ja nur ums Kind ginge, dass der gerechte Beistand nur die Interessen des Kindes vertreten würde. Das tut er aber nicht, die Lügen des Staates haben sich verselbständigt und bestätigen sich selbst, jeder glaubt es. Damit ist auch der Job für die Beistände sicher und ihre Akzeptanz. Derselbe Trick wie immer, jeder definiert das Kindeswohl so, dass es seine eigenen Interessen dient.

Es gibt auch ganz andere Unterhaltssysteme, in denen grundsätzlich das Einkommen beider Eltern Grundlage des Unterhalts ist. Dort würde es sofort offensichtlich werden, wie einseitig eine Beistandschaft ein Ungleichgewicht herbeiführt. Bei uns ist das verdeckter und lässt sich nach aussen hin passender hindrehen.
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Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften - von Shalom Aleichem - 13-01-2011, 07:37
RE: Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften - von Shalom Aleichem - 13-01-2011, 20:07
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