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Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses
#5
Alles was Frauen tun, ist Notwehr und daher zulässig.

Schließlich sind sie per Definition die schwächeren und Schutzbedürftigen.

Die Rechtsprechung wäre ja sonst auch viel zu kompliziert, wenn man erst noch mühsam einen Schuldigen suchen müsste.
Die Tribunale wären sonst auch niemals im 30-Minutentakt durchzuführen.
Deswegen wurde dieser Anachronismus ja auch schon vor Jahren abgeschafft.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - von Dzombo - 19-01-2011, 06:08
RE: Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - von Dzombo - 19-01-2011, 12:08
RE: Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - von beppo - 19-01-2011, 12:37

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