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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
(20-01-2011, 09:22)seeelig schrieb: da isses wieder mein lieblingsthema Wink

mir gefällt nicht, was muddi macht -> kind wird nicht mehr von mir unterstützt
Die Meinung hatte ich auch mal.
Heute nicht mehr.
Wenn Muddi und/oder Staat der Meinung sind, den Vater fern halten zu wollen und ihm jedes Sorgerecht vorenthalten, dann sollen sie gefälligst auch die Pflicht übernehmen.

Sie haben dann auch die finanziellen Lasten zu übernehmen und sicherzustellen, dass das Kind durch ihre Entscheidung keinen Nachteil hat.

Wenn sie das nicht können, dürfen sie eben nicht so handeln.
Schließlich geht es ja angeblich um das Kindeswohl.

Wer das Recht haben will, muss auch die Pflicht übernehmen.


(20-01-2011, 09:22)seeelig schrieb: ich lasse es emotional und finanziell alleine mit einer person, der ich nicht zutraue im interesse meines kindes zu handeln

Wenn der Vater es alleine mit einer Person lassen will ist das natürlich was anderes. Dann hat er Unterhalt zu zahlen.
Wir reden hier aber in der Regel von den Fällen, wo er es bei dieser Person lassen muss.
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