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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
(20-01-2011, 20:32)Inschöniör schrieb:
(20-01-2011, 20:04)Ibykus schrieb: Kein Sorgerecht - Kein Unterhalt.
BASTA!

Habe ich bei etlichen Gerichtsbriefen so gemacht. Zwar nicht als Stempel, aber direkt ins Dokument.

Ich mache kein Geheimnis daraus. Richter und Anwälte wissen bescheid.
ja, so halte ich es auch mittlerweile: offen und frontal.
Anders kriegen die Verständnisschwierigkeiten.

Ich werde beim Familiengericht und beim Jugendamt und bei einigen weiteren Institutionen natürlich nicht mehr zum Kaffeekuchen eingeladen.

- Aber ich habe dafür die Räumungsklage der KM abgewehrt
- das daraufhin von ihr fingierte Gewaltschutzverfahren "gewonnen"
- Umgang erhalten, den sie mit den o.g. Schweinereien verhindern wollte
- der KM ein Zwangsgeld aufbrennen lassen (250 €)
- das 170ger Verfahren wurde eingestellt (OHNE Auflagen!)

nun kämpfe ich um das gemSR.

Für Profiler: meinem Kind geht es trotz der Streitereien zw seinen Eltern super! Es ist gerne bei mir und läßt sich weder von der KM noch von mir in die Auseinandersetzungen reinziehen oder verwickeln.

Ich erlaube mir auch weiterhin zu erwähnen, dass wir Väter die "Guten" in diesem Kampf sind.
Die Rechtsbrecher, nämlich die
- Menschenrechtsverletzer,
- Verfassungsbrecher und
- Kindeswohlmissachter
sitzen entweder in schwarzen Roben im FamGericht oder sie sind Teil einer parasitären Helferindustrie, die sich am Kindeswohlhandel eine goldene Nase verdient.

Wieviel Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts bedarf es denn noch, bevor Väter sich trauen, die Dinge beim Namen zu nennen, ohne sich konspirativ in spinnerhafte Taktiererei zu verstricken, über die jene, die darüber entscheiden, doch nur lachen?!

Ibykus


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