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Weg vom Schuß = Sorgerecht?
#2
(20-01-2011, 21:15)Shalom Aleichem schrieb: Hallo liebe Gemeinde,

Gibt es für einen Unterhaltszahler die Möglichkleit in die Belange des Kindes einbezogen zu werden? Würde mich freuen..(wohne ca. 500 km weit weg)
das hat zunächst mit Unterhaltszahlungen nichts zu tun.

Wenn Du sorgeberechtigt bist, dann hast Du natürlich GRUNDSÄTZLICH die Möglichkeit, Dich einzubrigen.
Grundsätzlich deswegen, weil die KM auch dann Schwierigkeiten machen kann. Streit vom Zaun zu brechen ist das einfachste, leider auch das z.zt. effizienteste Mittel, den Vater auf Dauer zu "entsorgen" !

Ohne Sorgerecht hängt das vvh ausschliesslich von der Laune der KM ab.

Am Wirkungsvollsten ist wohl die Methode "Knüppel aus dem Sack" und drauf (@Profiler: natürlich im übertragenem Sinn!)

Ibykus

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Weg vom Schuß = Sorgerecht? - von Shalom Aleichem - 20-01-2011, 21:15
RE: Weg vom Schuß = Sorgerecht? - von Ibykus - 20-01-2011, 21:45
RE: Weg vom Schuß = Sorgerecht? - von blue - 20-01-2011, 23:59
RE: Weg vom Schuß = Sorgerecht? - von Dzombo - 21-01-2011, 07:58
RE: Weg vom Schuß = Sorgerecht? - von p__ - 21-01-2011, 10:14

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