22-01-2011, 12:39
Es bleiben zwar Zweifel, aber es scheint einen oder vielleicht sogar zwei Anwälte zu geben, die sich noch nicht im Schmutz ihres unehrenhaftes Berufes besudelt haben :-) Und das sogar in der Schweiz.
"Der bekannte Zürcher Scheidungsanwalt Renzo Guzzi postuliert deshalb aufgrund seiner reichen Erfahrung eine radikale Vereinfachung des Scheidungsrechtes, die sich auf drei Punkte reduzieren lässt:
1. Nach der Scheidung hat grundsätzlich kein Partner mehr etwas vom anderen zugut, jeder bekommt zurück, was er eigenhändig erwirtschaftet hat. Begründung: Zumal die Schuldfrage offenbleibt, würde viel Unfrieden, Frustration, aber auch nutzloser akademischer Aufwand vermieden.
2. Die Alimente für die Kinder werden auf ein Minimum reduziert oder ganz gestrichen. Begründung: Kinder sind keine Unbilden, sondern eine Bereicherung; ihre Erziehung kostet zwar, doch wer sie zugesprochen bekommt, hat auch ein Privileg. Wenn die Kinderbetreuung kein Geschäft mehr ist, erübrigen sich die meisten Streitigkeiten ums Sorgerecht, unter denen die Kinder am meisten leiden.
3. Wer die Scheidung einreicht, soll die Kosten für das Verfahren tragen. Begründung: Heute werden die meisten Scheidungen von Frauen eingereicht, weil sie in der Regel auch am meisten davon profitieren; die Kostenwahrheit würde für Entspannung sorgen."
"Bis aufs letzte Hemd", Kommentar in der Weltwoche Nr. 3/11: http://antifeminismus.ch/downloads/sommaruga.pdf
"Der bekannte Zürcher Scheidungsanwalt Renzo Guzzi postuliert deshalb aufgrund seiner reichen Erfahrung eine radikale Vereinfachung des Scheidungsrechtes, die sich auf drei Punkte reduzieren lässt:
1. Nach der Scheidung hat grundsätzlich kein Partner mehr etwas vom anderen zugut, jeder bekommt zurück, was er eigenhändig erwirtschaftet hat. Begründung: Zumal die Schuldfrage offenbleibt, würde viel Unfrieden, Frustration, aber auch nutzloser akademischer Aufwand vermieden.
2. Die Alimente für die Kinder werden auf ein Minimum reduziert oder ganz gestrichen. Begründung: Kinder sind keine Unbilden, sondern eine Bereicherung; ihre Erziehung kostet zwar, doch wer sie zugesprochen bekommt, hat auch ein Privileg. Wenn die Kinderbetreuung kein Geschäft mehr ist, erübrigen sich die meisten Streitigkeiten ums Sorgerecht, unter denen die Kinder am meisten leiden.
3. Wer die Scheidung einreicht, soll die Kosten für das Verfahren tragen. Begründung: Heute werden die meisten Scheidungen von Frauen eingereicht, weil sie in der Regel auch am meisten davon profitieren; die Kostenwahrheit würde für Entspannung sorgen."
"Bis aufs letzte Hemd", Kommentar in der Weltwoche Nr. 3/11: http://antifeminismus.ch/downloads/sommaruga.pdf