23-01-2011, 14:02
Hallo zusammen,
Wieder sehr hilfreich. Mittlerweile hat mir dieses Forum den erforderlichen Mut gegeben; ich plane momentan fleissig - vielen Dank Euch allen!!
Allerdings zwischendurch noch zwei Fragen -
• Da ich weiterhin vorhabe KU zu bezahlen, wird lt. deutsches Gesetz einen Unterschied gemacht zwischen den die nichts bezahlen und den die “nur” KU bezahlen?
• Sollte ich die Scheidung abwarten und weiterhin brav die derzeitigen Trennunsunterhalt weiterzahlen; gibt es dazu Alternativen? Ich moechte momentan so wenig moeglich "Unruhe" stiften.
Weiterhin berichtete Gleichgesinnter in Dezember auf Seite 3 in nachfolgendem Thread ausfuehrlich: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=326
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, einer Vollstreckung durch diese Verordnung zu entgehen. Kurz gefasst, folgende:
- Konto in einem Drittland
- Eröffnung einer Limited Firma
- Drittkonto unter einem anderen Namen
- Internetkonto mit Kreditkarte
- Reine Kreditkarte mit Guthaben
- Barscheckausstellung
- Bei Vollstreckung im Ausland, Arbeitgeber wechseln
- Land wechseln
- Wohnungswechsel innerhalb des Landes bei nichtexistenz der Meldepflicht.
Vielen dank mal wieder fuer Eure unterstuetzung und Ratschlaege
Bitch
Life is a bitch ...... and then you marry one!
Wieder sehr hilfreich. Mittlerweile hat mir dieses Forum den erforderlichen Mut gegeben; ich plane momentan fleissig - vielen Dank Euch allen!!
Allerdings zwischendurch noch zwei Fragen -
• Da ich weiterhin vorhabe KU zu bezahlen, wird lt. deutsches Gesetz einen Unterschied gemacht zwischen den die nichts bezahlen und den die “nur” KU bezahlen?
• Sollte ich die Scheidung abwarten und weiterhin brav die derzeitigen Trennunsunterhalt weiterzahlen; gibt es dazu Alternativen? Ich moechte momentan so wenig moeglich "Unruhe" stiften.
Weiterhin berichtete Gleichgesinnter in Dezember auf Seite 3 in nachfolgendem Thread ausfuehrlich: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=326
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, einer Vollstreckung durch diese Verordnung zu entgehen. Kurz gefasst, folgende:
- Konto in einem Drittland
- Eröffnung einer Limited Firma
- Drittkonto unter einem anderen Namen
- Internetkonto mit Kreditkarte
- Reine Kreditkarte mit Guthaben
- Barscheckausstellung
- Bei Vollstreckung im Ausland, Arbeitgeber wechseln
- Land wechseln
- Wohnungswechsel innerhalb des Landes bei nichtexistenz der Meldepflicht.
Vielen dank mal wieder fuer Eure unterstuetzung und Ratschlaege
Bitch
Life is a bitch ...... and then you marry one!
Panto