23-01-2011, 22:40
Rückstände aus titulierten Unterhaltsforderungen kann sie jederzeit vollstrecken. Sollte jedoch eine Überpfändung vorliegen, musst du zum Vollstreckungsgericht und eine Zwangsvollstreckungsgegenklage starten sowie einstweiligen Vollstreckungsschutz. Und zwar sofort.