25-01-2011, 10:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-01-2011, 11:42 von gleichgesinnter.)
So,
gestern was neues erfahren wegen dieser Frage und kann sie jetzt beantworten.
Ganz klar, der Unterhalt ist in Spanien nach 5 Jahren verjaehrt (Art. 1966 Codico Civil) und kann nicht mehr vollstreckt werden.
Der Bekannte hat alles durch den spanischen Anwalt und das sp. Gericht klaeren lassen und der deutsche Titel ist in Spanien nicht mehr vollstreckbar, egal was der deutsche Titel aussagt. Alles komplett verjaehrt.
Das berguendet mehrere Tatsachen:
1. Es wurde in Spanien nie ein Vollstreckungsversuch unternommen!
2. Vollstreckung wurde nie anerkannt oder Titel anerkannt (faellt heute weg)
3. Es gelten immer die Verjaehrungsfristen des Vollstreckerstaates.
4. nach 5 Jahren sind auch rueckwirkende auslaendische Unterhaltsschulden in Spanien verjaehrt wenn keine notarielle spanische Abmahnung erfolgt ist (mit Beurkundung)
5. Die Verjaehrungsfrist beginnt in Spanien generell ab dem Datum des Titels oder des gerichtlichen Urteils (Austellungsdatum), egal aus welchem Land es stammt.
Bekannter ist seit gestern offiziell in Spanien schuldenfrei und die Unterhaltsschulden nur noch in Deutschland eintreibbar (interessiert ihn nicht mehr, er hat bereits die spanische Staatsbuergerschaft und bleibt hier).
Das sind natuerlich fuer mich erfreuliche Aussichten denn ich werde in naher Zukunft ebenfalls darunter fallen.
gelichgesinnter
gestern was neues erfahren wegen dieser Frage und kann sie jetzt beantworten.
Ganz klar, der Unterhalt ist in Spanien nach 5 Jahren verjaehrt (Art. 1966 Codico Civil) und kann nicht mehr vollstreckt werden.
Der Bekannte hat alles durch den spanischen Anwalt und das sp. Gericht klaeren lassen und der deutsche Titel ist in Spanien nicht mehr vollstreckbar, egal was der deutsche Titel aussagt. Alles komplett verjaehrt.
Das berguendet mehrere Tatsachen:
1. Es wurde in Spanien nie ein Vollstreckungsversuch unternommen!
2. Vollstreckung wurde nie anerkannt oder Titel anerkannt (faellt heute weg)
3. Es gelten immer die Verjaehrungsfristen des Vollstreckerstaates.
4. nach 5 Jahren sind auch rueckwirkende auslaendische Unterhaltsschulden in Spanien verjaehrt wenn keine notarielle spanische Abmahnung erfolgt ist (mit Beurkundung)
5. Die Verjaehrungsfrist beginnt in Spanien generell ab dem Datum des Titels oder des gerichtlichen Urteils (Austellungsdatum), egal aus welchem Land es stammt.
Bekannter ist seit gestern offiziell in Spanien schuldenfrei und die Unterhaltsschulden nur noch in Deutschland eintreibbar (interessiert ihn nicht mehr, er hat bereits die spanische Staatsbuergerschaft und bleibt hier).
Das sind natuerlich fuer mich erfreuliche Aussichten denn ich werde in naher Zukunft ebenfalls darunter fallen.
gelichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum