27-01-2011, 13:01
(22-01-2011, 18:21)blue schrieb: Lohnt sich auch nicht, das Ding komplett zu lesen.Ok, ein Ergebnis dieses Endberichtes ist auf jeden Fall hervorzuheben.
Endbericht 11/2010 Seite 352
Zusammengenommen lassen diese Befunde schlussfolgern, dass ein gemeinsames Sorgerecht, das für zusammenlebende Paare ab Geburt des Kindes – ggf. je nach Dauer des Zusammenlebens – eingerichtet wird, angemessen erscheint. Die generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts dürfte für diese Elternpaare sogar zu einer Entlastung führen, da bürokratischer Aufwand entfiele. Da Paare insbesondere direkt nach der Geburt eines Kindes ohnehin mit vielfältigen Aufgaben
konfrontiert sind, würde dies wohl eher begrüßt. Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts auch für getrennt lebende Elternpaare oder Eltern, die keine gemeinsame Partnerschaft haben, erscheint demgegenüber weniger empfehlenswert.